Großtagespflegestelle "Kakadu"

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Als zusätzliches Angebot neben den Krippenplätzen, stellt die Großtagespflegestelle einen wichtigen flexiblen Baustein zur Entlastung von Eltern und zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar.

Die Kindertagespflege ist ein seit Jahren angewandtes Betreuungsmodell für Kleinkinder und Kinder bis zum Schuleintritt. Eine Tagesmutter oder ein Tagesvater betreuen dabei ein oder mehrere Kinder bei sich in der Wohnung den ganzen Tag oder ganz flexibel. Mit einer Großtagespflegestelle bekommt die Kindertagespflege einen anderen Rahmen; die Tagespflege findet nicht mehr in häuslicher Umgebung statt, sondern in einer dafür ausgestatteten Einrichtung durch professionelles Personal. Für Kleinkinder ist diese Form der Betreuung bestens geeignet, da sie individuelle Lösungen für Eltern bietet und gleichzeitig als überschaubare Gruppe ein sicheres und geborgenes Umfeld für das Kind gewährleistet.

 

Das ZBB erschließt sich mit der Großtagespflegestelle – gefördert durch das Jugendamt des Regionalverbandes Saarbrücken – eine neue Aufgabe, die sich an den aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnissen ausrichtet. Die Großtagespflegestelle ist zudem ein zusätzliches Angebot an Teilnehmende verschiedenster Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen. Sie unterstützt damit die individuellen beruflichen (Wieder-) Eingliederungsbemühungen und kann vorzeitige Abbrüche wegen fehlender Kinderbetreuungsmöglichkeiten verhindern.

In der Großtagespflegestelle betreuen vier Tagespflegepersonen höchstens 10 Kinder gleichzeitig. Die Betreuung findet in kindgerechten Räumen statt. Die Zusammensetzung der Gruppe kann altersgemischt sein. Das ZBB stellt eine Projektleitung/Koordination und Fachberatung für das Personal sicher. Die Servicestelle Kinderbetreuung und Kindertagespflege steht dabei in allen Fragen bzgl. der Kindertagespflege zur Verfügung.

Die Betreuung richtet sich an Kinder ab der 9. Woche bis zum Schuleintritt. Einzugsgebiet ist der Regionalverband Saarbrücken.

Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 07:00 bis 17:00 Uhr.

Im Mittelpunkt der Arbeit steht das Wohlbefindens des Kindes sowie die Förderung und Unterstützung seiner individuellen Entwicklung. Durch die Bereiche Bildung, Erziehung und Betreuung können Kinder sich zu gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeiten entwickeln. Es stehen vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten und Angebote zur Verfügung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten im Sinne einer Bildungs- und Erziehungspartnerschaft ist besonders wichtig, damit sich das Kind in der Einrichtung wohl fühlt.

Es erfolgt eine behutsame Eingewöhnung des Kindes.Berücksichtigt in der Arbeit werden sieben Bildungsbereiche: Körper und Bewegung, Soziale und kulturelle Umwelt, Werteerziehung und religiöse Bildung, Sprache und Schrift, Bildnerisches Gestalten, Musik, Mathematische und Naturwissenschaftliche Grunderfahrungen. Alle Bereiche werden angeboten und die Räumlichkeiten einschließlich eines Außenspielplatzes sind entsprechend eingerichtet und bieten eine anregende Atmosphäre.

 

Der Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag von Kindertageseinrichtungen ist im Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII §§ 22-26 gesetzlich verankert und ist neben dem GesetzNr. 1649 Saarländisches Ausführungsgesetz nach §26 des achten Sozialgesetzbuches Saarländisches Kinderbetreuungs- und Kinderbildungsgesetz (SKBBG) Grundlage für das pädagogische Handeln. Gearbeitet wird nach der Verordnung zur Ausgestaltung der Kindertagespflege (VO-Kindertagespflege) vom 28. August 2009.