Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bildungsmaßnahmen / Lehrgänge für nach dem SGB II und SGB III geförderte Teilnehmende des Zentrums für Bildung und Beruf Saar gGmbH in Burbach (im Folgenden: ZBB) werden unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen, die Vertragsbestandteil sind, durchgeführt.

 

1. Teilnahmeberechtigung

1.1 An den Bildungsmaßnahmen / Lehrgängen des ZBB kann jede/r teilnehmen, der entsprechend nach dem SGB II bzw. SGB III gefördert wird. Wenn für eine Bildungsmaßnahme besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, müssen diese von dem / der Teilnehmer/in (im Folgenden: TN) erfüllt werden.

1.2 Die Zulassungsbedingungen sind den Lehrgangsangeboten zu entnehmen und /oder im Sekretariat zu erfragen.

2. Anmeldung und Datenschutz

2.1 Die Teilnahme setzt die vorherige ordnungsgemäße Unterzeichnung des jeweiligen Bildungsvertrages gem. § 178 Nr. 5 SGB III und § 2 Abs. 5 AZAV voraus. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des / der gesetzlichen Vertreter/in erforderlich.

2.2 Das ZBB hält sich an die Bestimmungen zum Datenschutz, entsprechend Art. 5 und 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Übermittlung von vermittlungsrelevanten, persönlichen Daten an die Agentur für Arbeit/das Jobcenter regelt eine gesonderte Einverständniserklärung. Das Informationsschreiben nach Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Anlage ist Bestandteil des jeweiligen Bildungsvertrages.

3. Lehrgangskosten

3.1 Für die jeweiligen Lehrgangskosten gelten die Regelungen des SGB III sowie die dazu ergangenen Durchführungsanweisungen (nachträglich monatliche Gebührenfälligkeit).

3.2 Die Lehrgangskosten enthalten alle anlässlich der Maßnahmedurchführung entstehenden Kosten, z.B. auch Kosten für notwendige Arbeitskleidung, Lernmittel, Prüfungsgebühren und –stücke. Welche dieser Zusatzkosten in den Lehrgangskosten enthalten sind, wird im jeweiligen Bildungsvertrag angegeben. Ebenfalls angegeben wird, ob die Lehr/Lernmittel sowie die Arbeitskleidung bei den TN verbleiben oder leihweise bis zum Lehrgangsende an die TN ausgegeben werden. Die Ausgabe wird entsprechend dokumentiert.

4. Rücktritt

4.1 Der Teilnehmende hat ein allgemeines und kostenloses Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss, längstens bis zum Beginn der Maßnahme.

4.2 Falls eine vorgesehene Förderung der Maßnahme nach dem SGB II bzw. SGB III nicht erfolgt, hat der TN ein Rücktrittsrecht und es entstehen dem TN hierbei keinerlei Kosten.

4.3 Hat sich ein / eine TN für einen Lehrgang angemeldet, für den die Anerkennung nach § 86 SGB III bzw. die Einwilligung nach § 48 SGB III beantragt wurde, besteht bei nicht erfolgter Anerkennung bzw. individueller Nichtförderung ein bis zum Maßnahmebeginn auszuübendes Rücktrittsrecht des / der TN ohne Kostenbelastung.

5. Kündigung

5.1 Es gelten grundsätzlich die im SGB II bzw. SGB III formulierten Kündigungsbedingungen.

5.2 Die Teilnahme ist mit einer Frist von 6 Wochen erstmals zum Ende der ersten drei Monate, danach jeweils zum Ende der nächsten drei Monate, kündbar. Sofern eine Maßnahme in Abschnitten, die kürzer als drei Monate sind, angeboten wird, ist eine Kündigung zum Ende eines jeden Abschnitts möglich.

5.3 Bei Arbeitsaufnahme ist eine sofortige Kündigung möglich und es entstehen hierbei keine Kosten..

5.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

5.5 Der Volljährigkeitseintritt hat auf den Vertragsbestand keinen Einfluss.

 

6. Pflichten des / der TN

Der/die TN hat:

6.1 sich zu bemühen, die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben,

6.2 an allen Angeboten der Bildungsmaßnahme regelmäßig teilzunehmen,

6.3 aktiv im Rahmen der Bildungsmaßnahme mit anderen Personen, insbesondere dem Lehrpersonal, zusammenzuarbeiten und notwendigen Anleitungen zu folgen,

6.4 das Ergebnis externer Prüfungen der ZBB gGmbH mitzuteilen,

6.5 die Ausstattung sorgsam zu behandeln, die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften und Regelungen, die die Ordnung des Betriebes betreffen, zu beachten,

6.6 über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren und an Maßnahmen zur Ermittlung des Bildungsstandes teilzunehmen, sofern solche vorgesehen sind,

6.7 falls erforderlich die vorgegebenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erledigen und dem Bildungsträger regelmäßig zur Durchsicht und Abzeichnung vorzulegen,

6.8 die Anweisungen der Mitarbeitenden des ZBB zu befolgen,

6.9 Störungen der Maßnahme bzw. des Projektes zu unterlassen,

6.10 das Rauchen im Schulungsgebäude zu unterlassen, soweit es nicht in einzelnen Räumen ausdrücklich gestattet ist.

6.11 bei Fernbleiben von der Bildungsmaßnahme dem Bildungsträger unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben.

7. Ausschluss

7.1 Wer gegen die Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig nachhaltig verstösst, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.

7.2 Die ZBB gGmbH behält sich vor, in Abstimmung mit dem Kostenträger, den / die TN von der Teilnahme an Lehrgängen auszuschließen, wenn nachweisbar festzustellen ist, dass das Lehrgangsziel durch den / die betreffende TN nicht erreicht werden kann oder wenn nach erfolgloser Abmahnung gegen die Pflichten gemäß Ziffer 5 dieser Teilnahmebedingungen wiederholt grob verstoßen wurde.

8. Teilnahmebescheinigungen

8.1 Das ZBB stellt den TN nach Abschluss der Maßnahme eine Teilnahmebescheinigung aus. Diese enthält Angaben über Inhalt, zeitlichen Umfang und Ziel der Maßnahme. Es erfolgt zudem eine abschließende zusammenfassende Bewertung, die dem Teilnehmenden zugänglich gemacht wird.

9. Haftung

9.1 Gegen alle Unfälle während der Lehrgangszeit und vom direkten Wege vom und zum Schulungsgebäude ist der / die TN im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung des ZBB versichert.

9.2 Der / die TN haftet für Sachschäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Saarbrücken.


Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken
Handelsregisternummer: B 7903