Arbeitsgelegenheiten kombiniert mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten  und  § 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE)

Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme in Deutschland. Mit einer Arbeitsgelegenheit (AGH) wird allgemein ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll, bezeichnet. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden. (Quelle: Wikipedia)

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsförderungsrecht. Sie gehören zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik. Sie sollen der Verbesserung der Eingliederungsaussichten in den Arbeitsmarkt von Menschen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die eine Ausbildungsstelle suchen, dienen. (Quelle: Wikipedia)

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Werkstatt Burbach 2