Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

 

Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei, eine Beschäftigung zu finden und aufzunehmen. 

Sie haben zum Ziel:

  • an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen
  • Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen
  • in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln
  • an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen
  • bei Aufnahme einer Beschäftigung stabilisierend zu unterstützen

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) legt die Beraterin oder der Berater im Jobcenter geeignete Fördermaßnahmen fest. Das können zum Beispiel Bewerbertrainings sein, Fremdsprachenkurse, fachliche Weiterbildungen oder ein Coaching zum Einstieg in die Selbstständigkeit. Auch die Förderung von betrieblichen Maßnahmen ist möglich. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können nur durch zugelassene Träger beziehungsweise für zugelassene Maßnahmen eingelöst werden. Dies gilt nicht für die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. [Quelle: www.arbeitsagentur.de]

Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Maßnahme private Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) bescheinigt die Agentur für Arbeit einem Arbeitsuchenden oder einem Arbeitslosen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, hier für die private Arbeitsvermittlung. In dem Gutschein werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt festgelegt und eine Förderzusage erteilt. Der Gutscheininhaber kann sich mit dem Gutschein selber einen oder mehrere als Maßnahmeträger zugelassene private Arbeitsvermittler suchen. Bei Vermittlung erhält der erfolgreiche private Arbeitsvermittler vom Arbeitsuchenden das Original des Gutscheines und rechnet damit sein Honorar direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Der Gutschein kann zeitlich befristet oder regional beschränkt sein. Aussteller des Gutscheins kann auch das Jobcenter sein. Der Gutschein ist eine Weiterentwicklung des früheren Vermittlungsgutscheins, der bis zum 31. März 2012 ausgegeben wurde.

[Quelle: wikipedia]

 

 

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