• § 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten (AGH)

    § 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten

    Sozialgesetzbuch (SGB II) Zweites Buch Grundsicherung für Arbeitsuchende
    § 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten

    Mit einer Arbeitsgelegenheit (auch AGH) wird ein arbeitsmarktpolitisches Instrument beispielsweise in Deutschland bezeichnet, das Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll. Arbeitsgelegenheiten sollen zusätzliche Beschäftigungen sein und abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden. Die in der Arbeitsgelegenheit verrichteten Arbeiten sollen im öffentlichen Interesse liegen. [Quelle: Wikipedia]

     

  • § 16h SGB II

  • §16 Abs. 1 (SGB II) i.V.m. § 45 Abs. 1 Satz 1 (SGB III)

  • §16d SGB II + MAbE

    Arbeitsgelegenheiten kombiniert mit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung

    § 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten  und  § 45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (MAbE)

    Die Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme in Deutschland. Mit einer Arbeitsgelegenheit (AGH) wird allgemein ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das Arbeitslose bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen soll, bezeichnet. Arbeitsgelegenheiten in diesem Sinne sind zusätzliche Beschäftigungen, die abseits vom bereits vorhandenen Arbeitsmarkt und mit Hilfe von öffentlichem Geld angeboten werden. (Quelle: Wikipedia)

    Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) sind ein Begriff aus dem deutschen Arbeitsförderungsrecht. Sie gehören zu den Leistungen der aktiven Arbeitsförderung im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik. Sie sollen der Verbesserung der Eingliederungsaussichten in den Arbeitsmarkt von Menschen, die arbeitslos sind, von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die eine Ausbildungsstelle suchen, dienen. (Quelle: Wikipedia)

  • Ausbildung

    Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

    Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB II I § 76 SGB III

    Bei einer außerbetrieblichen Berufsausbildung wird nicht in einem Betrieb ausgebildet, sondern in der Bildungseinrichtung. Dort wird der praktischen Teil der Ausbildung absolviert. Manchmal arbeitet die Bildungseinrichtung mit einem Kooperationsbetrieb zusammen. So lernt man auch gleich die Arbeit in einem Betrieb kennen. Die Berufsschule wird, wie bei einer betrieblichen Ausbildung, besucht. Außerdem wird Förderunterricht und persönliche Unterstützung – individuell auf deine Bedürfnisse ausgerichtet - angeboten.

  • Ausbildungsvorbereitung

  • AVGS

    Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

     

    Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung unterstützen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dabei, eine Beschäftigung zu finden und aufzunehmen. 

    Sie haben zum Ziel:

    • an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranzuführen
    • Vermittlungshemmnisse festzustellen, zu verringern oder zu beseitigen
    • in eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln
    • an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen
    • bei Aufnahme einer Beschäftigung stabilisierend zu unterstützen

    Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (kurz: AVGS) legt die Beraterin oder der Berater im Jobcenter geeignete Fördermaßnahmen fest. Das können zum Beispiel Bewerbertrainings sein, Fremdsprachenkurse, fachliche Weiterbildungen oder ein Coaching zum Einstieg in die Selbstständigkeit. Auch die Förderung von betrieblichen Maßnahmen ist möglich. Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine können nur durch zugelassene Träger beziehungsweise für zugelassene Maßnahmen eingelöst werden. Dies gilt nicht für die Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. [Quelle: www.arbeitsagentur.de]

    Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein – Maßnahme private Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) bescheinigt die Agentur für Arbeit einem Arbeitsuchenden oder einem Arbeitslosen das Vorliegen der Fördervoraussetzungen für eine oder mehrere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, hier für die private Arbeitsvermittlung. In dem Gutschein werden Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt festgelegt und eine Förderzusage erteilt. Der Gutscheininhaber kann sich mit dem Gutschein selber einen oder mehrere als Maßnahmeträger zugelassene private Arbeitsvermittler suchen. Bei Vermittlung erhält der erfolgreiche private Arbeitsvermittler vom Arbeitsuchenden das Original des Gutscheines und rechnet damit sein Honorar direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Der Gutschein kann zeitlich befristet oder regional beschränkt sein. Aussteller des Gutscheins kann auch das Jobcenter sein. Der Gutschein ist eine Weiterentwicklung des früheren Vermittlungsgutscheins, der bis zum 31. März 2012 ausgegeben wurde.

    [Quelle: wikipedia]

     

     

  • BaE

    Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen

    Drittes Buch Sozialgesetzbuch – SGB II I § 76 SGB III

    Bei einer außerbetrieblichen Berufsausbildung wird nicht in einem Betrieb ausgebildet, sondern in der Bildungseinrichtung. Dort wird der praktischen Teil der Ausbildung absolviert. Manchmal arbeitet die Bildungseinrichtung mit einem Kooperationsbetrieb zusammen. So lernt man auch gleich die Arbeit in einem Betrieb kennen. Die Berufsschule wird, wie bei einer betrieblichen Ausbildung, besucht. Außerdem wird Förderunterricht und persönliche Unterstützung – individuell auf deine Bedürfnisse ausgerichtet - angeboten.

  • ESF-PLUS

  • ESF-Plus-Land

  • EU-REACT

    Das folgenden Projekte werden finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union als Teil der Reaktion der Union auf die COVID- 19-Pandemie (REACT-EU) durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes.

    Ziel der Europäischen Union ist es, allen Menschen in Europa eine berufliche Perspektive zu geben. Der Europäische Sozialfonds (ESF) verbessert dabei die Beschäftigungschancen auch im Saarland, unterstützt Menschen bei Ausbildung und Qualifizierung und trägt dabei zum Abbau von Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt bei. Mit der REACT-EU-Initiative stellt die Europäische Union zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern sowie zur Vorbereitung einer grünen, digitalen und stabilen Erholung. Mehr zum ESF und REACT-EU im Saarland unter: www.esf.saarland.de

     

     

  • FbW

    Umschulung (FbW)

    Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit.

    Die Regelungen zur Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) finden grundsätzlich auch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Jobcentern Anwendung.

    Unter Umschulung versteht man die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorigen Tätigkeit erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger. Zwar kann unter besonderen Voraussetzungen auch jemand ohne vorherige Berufsausbildung an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen, es handelt sich dann dabei jedoch um eine Ausbildung. (Quelle: Wikipedia)

  • Teilhabe am Arbeitsmarkt § 16i SGB II

  • Umschulung

    Umschulung (FbW)

    Die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW), ist eine arbeitsmarktpolitische Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit.

    Die Regelungen zur Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) finden grundsätzlich auch im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den Jobcentern Anwendung.

    Unter Umschulung versteht man die Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Kenntnisse und Erfahrungen aus der vorigen Tätigkeit erlauben oft eine Verkürzung der Ausbildung zum neuen Berufsbild gegenüber einem Anfänger. Zwar kann unter besonderen Voraussetzungen auch jemand ohne vorherige Berufsausbildung an einer Umschulungsmaßnahme teilnehmen, es handelt sich dann dabei jedoch um eine Ausbildung. (Quelle: Wikipedia)

  • Vermittlung

  • WERTSTATT